Ausbildungsgarantie - Zwangsfürsorge oder Perspektive?

Nachgefragt der Zeitschrift "Handwerk in Bremen".

In Bremen befinden sich zu viele Menschen im ausbildungsfähigen Alter in Übergangssystemen. Damit weniger ausbildungswillige Menschen im schulischen Übergangssystem untergebracht werden, plant der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, dass ab dem Ausbildungsjahr 2015 jeder bremische Schulabgänger und Altbewerber ein Ausbildungsangebot erhalten soll - allerdings ohne individuellen Rechtsanspruch.

Bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung von Produkten für Metalldeckungen und Metallabdeckungen

 

Selbsttragende Metalldeckung (z.B. Kalzip):

  • CE-ZEichen nach DIN EN 14782 durch den Hersteller des Produkts nicht durch den Verarbeiter
  • das CE-Zeichen kann auf dem Produkt oder auf der Verpackung angebracht sein

 

Nicht selbsttragende Metalldeckung (z.B. Stehfalzdeckungen, d.h. Bleche und Coils oder profilierte Scharen):

  • CE-Zeichen nach DIN EN 14783 durch den Hersteller des Produkts, nicht durch den Verarbeiter
  • das CE-Zeichen kann auf dem Produkt oder auf der Verpackung angebracht sein
  • für Stehfalzdächer hat das zur Folge, dass der Dachdecker nur darauf achten muss, dass ein CE-Zeichen vorhanden ist - durch seine Ver- oder Bearbeitung ist er nicht zu einer Kennzeichnung verpflichtet

Wichtige Erkenntnisse zu DIN-Normen

Die DIN EN 1090 nur für tragende Bauteile. Die vom Dachdecker selbst hergestellten Bauteile wie z.B. Mauerabdeckungen oder Schaare für die Verwendung als Stehfalzdeckung sind somit von der Norm nicht erfasst.

Bei allem Verständnis für den Kampf um Marktanteile: Ein seriöser Hersteller sollte nicht mit Halbwahrheiten argumentieren.

Bezüglich der Kennzeichnung von Bauprodukten ist am Beispiel von Rinneisen folgendes zu sagen: Die DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art“ bestimmt in Ziff. 2.3.2 „Stoffe und Bauteile, für die DIN-Normen bestehen, müssen den DIN Güte- und Maßbestimmungen entsprechen.“

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