Innungs-Jubilare
Anlässlich des 75-jährigen Jubiläums der Firma Haarde überreichte Obermeister Rudolf Behr Geschäftsführer Michael Haarde eine Urkunde und eine Ehrenplakette.
Ebenfalls beglückwünschen wir die Firma Ahrens zu ihrem 125-jährigen Firmenjubiläum mit einer Urkunde vom Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks und der Handwerkskammer Bremen.
Für die Zukunft wünscht die Innung Ihnen und Ihren Mitarbeitern weiterhin viel Glück, Erfolg und Gesundheit.
Dacharbeiten aber bitte nur sicher!
Sie planen Arbeiten auf dem Dach oder benötigen eine Reparatur Ihres Daches? Wichtig dabei ist, dass die in der Höhe arbeitenden Personen nicht verunfallen, denn Abstürze sind häufig tödlich oder lebensbedrohlich. In erster Linie ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, Arbeitsschutzmaßnahmen wie z.B. eine Absturzsicherung gemäß des Arbeitsschutzgesetzes sowie den zugehörigen Rechtsverordnungen für seine Mitarbeiter vorzusehen. Jedoch möchte sich niemand bei dem Betrachten der ausgeführten Arbeiten auch an einen Rettungseinsatz mit Krankenwagen, Notarzt und Polizeibesuch erinnern.
Es ist daher zu empfehlen, den Handwerker vor Arbeitsbeginn nach den von ihm vorgesehenen Arbeitsschutz maßnahmen zu fragen. Für Arbeiten in der Höhe ist z.B. ein Dachfanggerüst oder für kleinere Reparaturarbeiten auch eine persönliche Schutzausrüstung einzuplanen. Welcher Schutz für welche Arbeit zu empfehlen ist, wird jeweils im Einzelfall zu überlegen sein. Aber sicher ist ganz „ohne“ oder allein durch langjährige Erfahrungswerte gesichert zu arbeiten, ist unseriös. Sollten Sie Arbeiten in der Höhe (z.B. in oder auf einem Dach) zu vergeben planen und sich nicht sicher sein, ob der Unternehmer seiner Arbeitsschutzverantwortung angemessen nachkommt, sind wir für Fragen gern für Sie zu erreichen.
Fehlende oder unzureichende Schutzmaßnahmen können dazu führen, dass z.B. durch die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen die Arbeiten bis auf Weiteres behördlich untersagt werden müssen. Dies ist eine Initiative der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, der Handwerkskammer Bremen sowie der Dachdecker Innung Bremen.
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Hausbesitzer? So oft sollte man das Dach begutachten
Quelle: ntv.de, Sabine Meuter, dpa
Schäden am Hausdach können böse Folgen haben. Nach einem schweren Sturm oder Gewitter, mindestens aber einmal im Jahr, sollten Immobilienbesitzer das Dach in Augenschein nehmen - am Computer.
Schnee, Sturmböen, Regen - das Wetter kann Spuren am Haus hinterlassen. Nicht zuletzt am Dach. Vermeintlich kleine Schäden können mit der Zeit größere Probleme verursachen.
Ohne eine Reparatur besteht etwa das Risiko, dass nach heftigem Wind Dachziegel verrutschen und so Tauwasser, Regen und Schmutz ins Innere des Hauses dringen. Eine der möglichen Folgen: Schimmelbefall. Zudem sind lose Dachziegel eine Gefahr für die Allgemeinheit, schließlich können sie hinabstürzen und Menschen vor dem Haus verletzen. Dann kann es für Immobilienbesitzer teuer werden.