Ausbildungsgarantie - Zwangsfürsorge oder Perspektive?

Nachgefragt der Zeitschrift "Handwerk in Bremen".

In Bremen befinden sich zu viele Menschen im ausbildungsfähigen Alter in Übergangssystemen. Damit weniger ausbildungswillige Menschen im schulischen Übergangssystem untergebracht werden, plant der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, dass ab dem Ausbildungsjahr 2015 jeder bremische Schulabgänger und Altbewerber ein Ausbildungsangebot erhalten soll - allerdings ohne individuellen Rechtsanspruch.

Die Rahmenbedingungen sind derzeit noch unklar und sollen in den kommenden Monaten in Arbeitsgruppen erarbeitet werden. HiB fragte bei Obermeister Rudolf Behr dennoch einmal nach: "Bedeutet die Ausbildungsgarantie eine Art Zwangsfürsorge oder bietet sie eine echte Perspektive für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und auskömmliche Arbeit?"

Rudolf Behr: "Da es sich bei der Ausbildungsgarantie nur um Bewerber handelt, die ausbildungsfähig sind, sollte die Erwartung nicht zu groß sein.Durch die sowieso immer weniger werdenden Bewerber hat in naher Zukunft jeder Bewerber gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Wichtiger ist die Frage, wie wir mit denen umgehen, die keine Ausbildungsfähigkeit nachweisen können. Hier ist es aus meiner Sicht viel wichtiger, Maßnahmen zu treffen, die diese Bewerber betreffen. Diese Gruppen müssen in der Regelschule das Rüstzeug erhalten, um auf dem Ausbildungsmarkt Berücksichtigung zu erhalten."

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