Bauaufsichtliche Anforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung von Produkten für Metalldeckungen und Metallabdeckungen

 

Selbsttragende Metalldeckung (z.B. Kalzip):

  • CE-ZEichen nach DIN EN 14782 durch den Hersteller des Produkts nicht durch den Verarbeiter
  • das CE-Zeichen kann auf dem Produkt oder auf der Verpackung angebracht sein

 

Nicht selbsttragende Metalldeckung (z.B. Stehfalzdeckungen, d.h. Bleche und Coils oder profilierte Scharen):

  • CE-Zeichen nach DIN EN 14783 durch den Hersteller des Produkts, nicht durch den Verarbeiter
  • das CE-Zeichen kann auf dem Produkt oder auf der Verpackung angebracht sein
  • für Stehfalzdächer hat das zur Folge, dass der Dachdecker nur darauf achten muss, dass ein CE-Zeichen vorhanden ist - durch seine Ver- oder Bearbeitung ist er nicht zu einer Kennzeichnung verpflichtet

 

Selbsttragende und nicht selbsttragende Metalldeckung (z.B. Mauerabdeckungen):

  • da diese Abdeckung nicht unter DEN EN 14782 oder 14783 fallen und die Bauaufsicht keine weiteren Anforderungen (außer "normal entflammbar") an das Bauprodukt stellt, sind einzig eine Kennzeichnung Grundmaterials (Blech, Coil, ...) durch den Hersteller mit dem Normenname DIN EN 501-508 (je nach Material) erforderlich
  • dem Dachdecker ist zu empfehlen, dass er für seine Abdeckungen, die er selber Kantet und/oder in Form bringt, Produkte verwendet, die ein CE-Zeichen nach DIN EN 14783 aufweisen

 

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